AGB - Verkaufs- und
Lieferbedingungen
Wir
danken Ihnen für den erhaltenen Auftrag und sichern Ihnen
hiermit unsere größtmögliche Sorgfalt bei der Ausführung
desselben zu. Basis unserer Tätigkeiten sind die EU- und ÖNORM
für Bauwesen in den jeweils gültigen Fassungen. Unsere Waren und
Dienstleistungen unterliegen der permanenten Kontrolle, sowohl
durch die Organe des ISO-Qualitätsmangement-System, sowie durch
interne und externe Qualitätskontrollorgane. Die von unserem
Unternehmen herausgegebenen Preislisten, Preis- und
Konditionengestaltungen sowie deren Randbedingungen sind ein
integrierender Bestandteil unserer Anbote, Verkäufe und
Lieferungen.
1. Angebote, Kostenvoranschläge, Preise:
Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund
nachfolgender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch
Auftragserteilung bzw. Kaufabschluss vom Abnehmer als
vollinhaltlich genehmigt gelten und damit für den Abnehmer wie
für uns verbindlich sind.
Sämtliche Preise verstehen sich exkl. 20 % MWSt, ab Werk Aschach
an der Donau.
Unsere Preisanbote sind freibleibend; wenn zum Vertragsabschluß
Preiserhöhungen von Roh- , Hilfs- und Einsatzstoffen, Löhnen,
Fracht usw. eintreten, sind wir an die von uns genannten Preise
nicht gebunden und berechtigt, diese entsprechend anzuheben.
An
die, dem Vertragsabschluß zugrundeliegenden Preise sind wir
gebunden; allein für Leistungen, die von uns mehr als 2 Monate
nach Vertragsabschluß zur Auslieferung kommen, sind wir
berechtigt, entsprechend inzwischen eingetretener
Preiserhöhungen bei Roh-, Hilfs- und Einsatzstoffen, Löhnen,
Frachten usw. die Preise abzuändern. Wenn nicht anders
angegeben, gelten unsere Preise ab unserem Werk in
Aschach/Donau, fuhrwerksverladen.
Wenn wir Bahn- oder Frachttarife angeben, erfolgt dies ohne
Gewähr. Bei LKW-Frachtsätzen wird eine Zufahrtsmöglichkeit für
schwere Lastwagen mit Hänger ohne besondere Erschwernis
angenommen. Per LKW - Zug ist eine Stunde Abladezeit inklusive,
weitere Stunden werden verrechnet.
Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages bzw.
Kaufes oder unserer Bedingungen sind verbindlich, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt sind.
2. Zahlungsbedingungen:
Ohne einer gegenteiligen schriftlichen Bestätigung sind unsere
Rechnungen zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit
2 % Skonto oder sonst innerhalb von 30 Tagen netto Kassa.
Zahlungen werden jeweils auf die älteste noch offene Forderung
verrechnet. Für ganz oder teilweise noch nicht erfüllte
Vereinbarungen sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, die
Erfüllung zu verweigern, die Zahlung im voraus oder eine
genügende Sicherstellung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir 1 % Verzugszinsen pro Monat ab
Rechnungsdatum, Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher
Zustimmung zahlungshalber angenommen; es gilt als vereinbart,
dass alle im Zusammenhang mit einer sofortigen Vorlage dieser
Wechsel anfallenden Spesen und Diskontspesen vom Käufer zu
tragen sind.
Eine Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen wegen irgendwelcher
Gegenansprüche ist unzulässig, es sei denn, dass diese
Gegenforderungen von uns als richtig bestehend schriftlich
bestätigt sind.
Bei Zahlungsverzug sind uns alle auflaufenden Mahn- und
Inkassospesen inklusive der uns entstehenden Anwaltskosten zu
ersetzen. Des Weiteren berechtigen uns Zahlungsschwierigkeiten
bez. die eingetretene Insolvenz des Kunden dazu, Verträge
vorzeitig aus diesen wichtigen Gründen aufzulösen bzw. von
bestehenden Verträgen zurückzutreten.
3. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns an allen gelieferten Waren bis zur
vollständigen Erfüllung alle gegenwärtig bestehenden und künftig
erst entstehenden Verbindlichkeiten unser Eigentumsrecht vor.
Eine Weiterveräußerung oder sonstige Weitergabe unserer unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist nur im Rahmen und für
den Fall eines dahingehend bestehenden gewöhnlichen
Geschäftsbetriebes zulässig.
Für den Fall, dass noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren
weiterveräußert werden, bietet der Käufer hiermit die Abtretung
seiner ihm gegen seinen Abnehmer bzw. Kunden bestehende
Forderung aus der Weitergabe dieser Ware bis zur Erfüllung der
Zahlungsverpflichtung sicherheitshalber an uns unwiderruflich
ab; er verpflichtet sich, uns dazu auf unser Verlangen Namen und
Anschrift des Kunden mitzuteilen und gewährt uns dazu auf unser
Verlangen Einsicht in seine Bücher. Daneben ist der Käufer
verpflichtet, uns von jeder Begründung eines Pfandrechtes an den
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich zu
verständigen.
Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen
Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar
im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen
Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so
geschaffene neue Sache weiterveräußert, tritt uns unser Kunde
den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der
vorhergehenden Bestimmung ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen
eines Werkvertrages derart verarbeitet, dass ein Dritter
Eigentum erwirbt, tritt uns unser Kunde im Sinne der
vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten
Werkslohn ab. Sämtliche Änderungen erfolgen sicherungshalber.
Sofern wir im Zuge der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes Ware
zurücknehmen schreiben wir unseren Kunden den Nettowarenwert
abzüglich Bruchverlust und eines Abschlages bis zu 50 % gut. Die
Höhe des Abschlages wird von uns festgesetzt und ist davon
abhängig, ob es sich um serienmäßige Ware oder um Ware, die
speziell für Zwecke unserer Kunden hergestellt wurde, handelt.
Alle Zeichnungen, Pläne, Mengenauszüge und Bedarfsermittlungen,
die wir Ihnen zur Verfügung stellen, sind unverbindlich. Sie
sind unser Eigentum und dürfen, schriftliche
Sondervereinbarungen vorbehalten, Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
4. Erfüllung:
Erfüllungsort für Lieferung ist der Standort unseres Werkes in
Aschach/Donau. Die Lieferung gilt durch Verladung und Übergabe
an den Frachtführer, bei Selbstabholung durch Übernahme und
Unterzeichnung des Lieferscheines als erfüllt. Mit diesem
Zeitpunkt geht die Gefahr eines Untergangs oder einer
Beschädigung der Ware auf den Käufer über.
Für die Verrechnung gelten die Mengen laut Lieferschein. Auf
Bestellung angefertigte Ware wird zum Zeitpunkt der
Lieferbereitschaft in Rechnung gestellt.
Bei fehlendem
Lagerstand kann im Bedarfsfall auch Handelsware in gleicher
Qualität zur Auslieferung kommen.
Bei Übernahmeverzug hat der Käufer bzw. der Besteller an uns
angemessene Lagerungskosten zu entrichten. Wenn der Käufer bzw.
Besteller mit der Übernahme der Ware im Verzug ist, sind wir
berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten; auch kommt uns in einem
solchen Fall ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu.
Bei Schadensfällen bei der Erfüllung haften wir nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
5. Storno:
Ein Auftragsstorno bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. In
diesem Falle sowie bei ungerechtfertigtem Rücktritt des
Auftraggebers sind wir berechtigt, neben der Geltendmachung
gesetzlicher Ansprüche auch ein Stornoentgelt von zehn Prozent
des nicht zustande gekommenen Auftragswertes zu verlangen.
Für den Fall, dass wir einen Vertrag mit dem Kunden aus
wichtigem Grund vorzeitig auflösen oder von einem Vertrag
berechtigt zurücktreten, werden alle uns gegenüber bestehenden
Zahlungsverpflichtungen des Kunden fällig und erlöschen auch
alle Nebenansprüche des Kunden.
6. Lieferfristen, Lieferzeit:
Die angegebene Lieferzeit beginnt erst mit Erhalt der
vollständigen Bestellung samt allen erforderlichen
kaufmännischen und technischen Angaben, soweit solche für die
Ausführung der Bestellung notwendig sind.
Liefertermine sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, ein
solcher Liefertermin wurde ausdrücklich als feststehend
vereinbart.
In
jedem Fall der Vereinbarung von Lieferterminen steht dem Käufer
erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 1 Monat ein
Rücktrittsrecht zu.
Im
Falle unseres Verzuges stehen nur dann Schadenersatzansprüche
zu, wenn uns der Vorwurf eines vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Handelns trifft.
7. Versand:
Der Versand der Waren erfolgt stets auf Gefahr des Käufers bzw.
Empfängers. Dies selbst dann, wenn der Versand durch uns
durchgeführt wird.
8. Reklamation und Gewährleistung:
Beanstandungen wegen unvollständig oder unrichtiger Lieferung
und Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich vor
Weiterverarbeitung, spätestens 8 Tage nach Übergabe der Ware
oder Leistung, andere Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich
in unserem Büro 4082 Aschach/Donau bekanntzugeben.
Beanstandungen sind von uns nur bei Waren I Wahl zu
berücksichtigen; sonst nur, wenn ausdrücklich ausbedungene
Eigenschaften nicht vorliegen. Bei berechtigter und rechtzeitig
erfolgter Mängelrüge erfüllen wir unsere Gewährleistungspflicht
nach unserer Wahl entweder durch eine Verbesserung oder den
Ersatz der fehlerhaften Ware. Weiterer Schadenersatz
unsererseits, aus welchem Titel immer, ist ausgeschlossen,
insbesondere Folge- und Verzugsschäden.
Produkte mit festgestellten Mängeln dürfen nicht
weiterverarbeitet werden, anderenfalls erlischt unsere
Gewährleistungsverpflichtung.
Beanstandungen jeder Art, wie eine Mängelrüge, sind unverzüglich
schriftlich anzubringen. Die Gewährleistungspflicht endet in
allen Fällen sechs Monate nach Gefahrenübergang.
Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln trägt in jedem
Falle der Käufer.
Bei Lieferung von Decken- und Deckenelementen übernehmen wir für
die entsprechend der statischen Berechnung erfolgte Ausführung
und bei sachgemäßer Verlegung entsprechend unseren Vorschriften
für die Tragfähigkeit der Decke laut aktuell gültiger ÖNORM die
volle Haftung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
Für die sachgemäße Verlegung der Trägerdecken und das Betonieren
alle Decken ist auf jeden Fall das Bauunternehmen
verantwortlich.
Bei der Lieferung von Ziegeln, Decken, Deckenfertigteilen und
Ziegelstürzen werden vom Käufer Bruchstücke im Ausmaß von 3 %
der Lieferung ausdrücklich in Kauf genommen; das heißt, dass für
solche 3 % der bestellten Warenmenge Ersatz- und
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Mustersendungen sowie Prospekte sind unverbindliche
Durchschnittsproben bzw. Durchschnittswerte.
Gewisse Abweichungen, wie in der Farbe, den Maßen, dem Gewicht
und der Qualität, die oft im Fabrikationsgang unvermeidlich
sind, bleiben vorbehalten. Änderungen oder Verbesserungen, die
sich auf Grund neuer Erfahrungen ergeben können, behalten wir
uns ausdrücklich vor. Bei einer Inanspruchnahme unserer Garantie
gelten die für Reklamationen festgelegten Bedingungen.
Abweichungen, welche innerhalb der von den einschlägigen ÖNORMEN
festgelegten Grenzen liegen, unterliegen keinem Reklatmations-
oder Gewährleistungsanspruch.
Ausgeschlossen ist hier Gewährleistung und Schadenersatz bei
natürlichem Verschleiß, infolge von chemischer oder
physikalischer Einwirkung oder Beschädigung, die auf
Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung oder Havarie
zurückzuführen sind; dasselbe gilt bei ohne unserer Zustimmung
unternommenen unfachmännischen Behebungsmaßnahmen.
9. Rücklieferungen und Paletten:
Eine Rücknahme von übrig gebliebenem Material in ganzen Paletten
kann – solange dieses vollkommen einwandfrei und unbeschädigt
ist – nach unserem eigenen Ermessen erfolgen. Nur gesondert in
Rechnung gestellte Paletten werden bei Rückgabe, in einwandfrei
wiederverwendbarem Zustand an unser Werk vergütet.
Wir behalten uns dafür die Verrechnung von Manipulationsgebühren
vor.
Die Rückgabe hat innerhalb eines Jahres ab Auslieferung zu
erfolgen, nach Ablauf der 1-Jahres-Frist sind wir nicht mehr
verpflichtet, Waren oder Paletten zu vergüten.
Bitte beachten Sie, dass nur soviele Paletten zurückgenommen
werden können, wie von uns bezogen wurden. Im Falle zuviel
zurückgegebener Paletten erfolgt keine Vergütung.
Unsere Folien entpflichten wir durch Bonus-Holsystem –
Lizenznummer 2420 und
ARA – Lizenznummer 1063
10. Allgemeines:
Jede Änderung der Lieferbedingungen muß schriftlich bestätigt
sein und gilt nur für das Geschäft, für das diese vereinbart
worden ist.
Änderungen, Streichungen usw. einer Bestellung sind nur gültig,
wenn sie rechtzeitig erfolgen und wir die Kenntnisnahme
schriftlich bestätigt haben.
Der Käufer ist bei Weiterverkauf verpflichtet, diese
Lieferbedingungen seinen Verkäufen zugrundezulegen und dieselben
seinen Abnehmern bekanntzugeben. Der Weiterverkauf unserer Ware
darf nur mit der von uns festgesetzten Qualitätseinstufung
erfolgen.
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers binden uns nicht.
Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall unsere Zustimmung.
Sollten einzelne Teile der gegenständlichen allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingung aus irgendeinem Grunde unwirksam
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
wie des Vertrages nicht beeinträchtigt.
11. Gerichtsstand:
Die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Gerichtes in Eferding wird vereinbart. Wir behalten uns jedoch
vor, die Klage auch am Sitz des Käufers zu führen. Es ist
österreichisches Recht anzuwenden.
12. Konsumentenschutz:
Falls der Käufer in einem Geschäftsfall als Verbraucher im Sinne
des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen ist, gelten obige
Bedingungen unter folgenden Abänderungen:
-
Das Erfordernis der Schriftform
gilt nur für alle vom Käufer an uns gerichteten Erklärungen;
solche gelten erst ab Schriftlichkeit als abgegeben.
-
Die Einschränkung der
Aufrechnungsmöglichkeit entfällt.
-
Die Bestimmungen über
Reklamation und Gewährleistung gelten nur, soweit sie nicht
gegenüber dem Gesetz für den Käufer nachteilig sind, wobei
ausdrücklich als vereinbart gilt, dass wir uns von
geltendgemachten Wandlungs- oder Preisminderungsansprüchen
dadurch befreien können, dass wir binnen angemessener Frist
die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauschen, oder
wir binnen einer angemessenen Frist in einer für den
Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführen
bzw. das Fehlende nachbringen.
-
Die Bestimmung über den
Gerichtsstand gilt nur, wenn der Käufer im Sprengel des BG.
Eferding bei Vertragsabschluß seinen Wohnsitz gehabt hat oder
der Aufenthaltsort oder sein Beschäftigungsort dort gelegen
ist.
-
Außerdem kommt dem Käufer dann
ein Rücktrittsrecht zu, wenn er seine Vertragserklärung nicht
in den für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten
Räumen oder auf unseren Messeständen abgegeben hat. Das
Rücktrittsrecht erlischt 1 Woche nach Vertragsabschluß, es ist
schriftlich geltend zu machen.
13. Schadenersatz und Produkthaftung:
Schadensersatz des Käufers leisten wir nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden und
Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, wir
keine Haftung übernommen. In Fällen von höherer Gewalt kann
ebenfalls kein Schadensersatz geleistet werden.
Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz (PHG) ist auf Personenschäden
eingeschränkt.
Werden unsere Produkte vom Käufer weiterveräußert,
weitergeliefert oder auf sonstige Weise an Dritte übergeben,
übernimmt dieser für sich und seine Mitarbeiter für die Dauer
unserer möglichen Inanspruchnahme nach dem Produkthaftungsgesetz
die Verpflichtung
-
diesen Hafungsausschluss
gleichlautend mit dem Dritten zu vereinbaren und diesen zur
Vereinbarung des gleichlautenden Haftausschlusses gegenüber
dessen Abnehmern zu verpflichten;
-
sicherzustellen, dass alle
Daten über die Weiterveräußerung genau erfasst und aufbewahrt
werden und diese Verpflichtung an dessen Abnehmer überbunden
wird, um Vertriebswege nachträglich feststellen zu können;
-
unsere Produkte nur in
einwandfreiem Zustand, unseren Anleitungen sowie gesetzlichen
bzw. behördlichen Vorschriften, Anordnungen und
Zulassungsbedingungen entsprechend weiterzuübergeben oder zu
verarbeiten und sämtliche von uns erhaltenen
Produktinformationen oder Verwendungsanleitungen dem Dritten
mit dem Produkt mitzuübergeben;
-
uns über alle ihm
bekanntgewordenen Fehler unserer Produkte und
Produktinformationen bzw. Verwendungsanleitungen unverzüglich
zu informieren;
-
den Stand von Wissenschaft und
Technik hinsichtlich der Eigenschaften unserer Produkte,
insbesondere was die Sicherheit derselben anlangt, selbständig
zu verfolgen und uns sofort über nach seiner Sicht bestehenden
Widersprüchen zu unseren Produkten, Produktinformationen und
Verwendungsanleitungen zu informieren.
Der Käufer hat uns im Falle der Nicht-Zuhaltung dieser
übernommenen Pflichten für alle damit verbundenen Nachteile
vollkommen schadlos zu halten. Soweit der Käufer von Dritten
nach dem Produkthaftungsgesetz in Anspruch genommen wird, gelten
Regressansprüche gegen uns als ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine
Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen
Gewinn. Sie verjähren – sofern nicht früher eine Verjährung
eintritt –spätestens drei Jahre nach erfolgter Lieferung.
Im
gesetzlich zulässigen Ausmaß haften wir gegenüber unserem
Vertragspartner nicht für eingetretene Schäden aus
Produkthaftungsfällen. Der Kunde ist verpflichtet, in allen
produkthaftungsrechtlichen Belangen mitzuwirken, um Schaden
abzuwenden bzw. zu mindern. Sollten wir uns zu einer
Produktrückholung entschließen, so verpflichtet sich der Kunde,
den Verkauf der von uns bezeichneten Waren sofort einzustellen
und am Austausch der rückgeholten Ware durch neue mitzuwirken.
Wir übernehmen keine Haftung von Schäden ,welche nicht aus bösem
Vorsatz oder grobem Verschulden unsererseits entstehen, ebenso
haften wir nicht für Schäden, die bei Dritten oder als
Folgeschäden entstehen.